Beitrags- und Ausgabenordnung

Die Mitgliederversammlung der Mitteldeutschen Gesellschaft für Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließt auf Vorschlag des Vorstandes folgende Beitrags- und Ausgabenordnung:

1. Der Mitgliedsbeitrag dient der Kostenabdeckung bei der Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten der Gesellschaft. Jedes Mitglied der MGFG hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 € und sollte per Lastschrifteinzug zum 31.03. des Jahres eingezogen werden. Kontoänderungen bei Einzugsermächtigung und Adressenänderungen müssen zeitnah dem Schatzmeister übermittelt werden.

2. Bei Versäumnis der Beitragszahlung erfolgt eine schriftliche Mahnung am Anfang des darauf folgenden Kalenderjahres. Der Beitrag für das vergangene Jahr muss nachgezahlt werden, bzw. eine schriftliche Erklärung zum Eintritt  in den Ruhestand abgegeben werden.
Wird der Mahnung innerhalb von drei Monaten nicht nachgekommen, ergeht eine zweite Mahnung. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, wird der Mitgliederversammlung bei der nächsten Versammlung ein förmlicher Ausschluss dieses Mitgliedes vorschlagen.

3. Aus dem Vermögen der MGFG e.V. werden folgende Ausgaben bestritten
a) Stipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Fachgebiet aus   Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

a) Preise für wissenschaftliche Präsentationen beim Jahreskongress der MGFG e.V.
b) Sekretariats- und andere Kosten für die Geschäfte der Gesellschaft
c) Aufwandsentschädigung für Mitglieder, die für die Gesellschaft tätig sind

Der Schatzmeister hat das Recht unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gesellschaft Einspruch gegen die Vergabe des Stipendiums und der Preise zu erheben. Der Vorstand muss dann mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder über die Vergabe entscheiden.

3.a) Es wird jährlich ein Nachwuchsstipendium in Höhe von maximal 20.000 € an einen Nachwuchswissenschaftler aus Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen vergeben, der Mitglied der Gesellschaft sein muss, wenn es die finanzielle Situation der Gesellschaft erlaubt. Forschungsanträge sind entsprechend DFG-Richtlinien bis zum 31.3. des Jahres beim Vorsitzenden einzureichen. Die Auswahl trifft der Vorstand gemeinsam mit dem Beirat und gibt diese zur ordentlichen Mitgliederversammlung während des jährlichen Kongresses bekannt.

3.b) Es werden zu den Jahrestagungen Preise in Höhe von maximal 1.000 € für den besten Kurzvortrag und die Poster vergeben. Die Auswahl trifft der Kongresspräsident im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gesellschaft.

3.c) Für die in Nebentätigkeit ausgeübte Führung des Sekretariats der MGFG beim Vorsitzenden der Gesellschaft wird eine Pauschale von 60 € im Monat (entsprechend 4 Stunden bei einem Satz von 15 € /h) an die die Aufgaben erledigende Person überwiesen. Die Kosten für Sekretariatsbedarf, Pflege der homepage, Porto, Gebühren und anderes werden gegen Vorlage der Belege erstattet.

3.d) Persönliche Ausgaben und Reisekosten u. ä. können für Personen, soweit sie für die Gesellschaft tätig und in deren Interesse notwendig sind, erstattet werden. Die wirtschaftlichste Variante der Reise ist zu wählen und wird erstattet.

  • Reisekosten lt. Nachweis Fahrkarte
  • PKW 0.50 Euro pro gefahrenen Kilometer
  • Taxi, Parkgebühren etc. entsprechend Nachweis